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§1 DCMM

  1. Die Deutsche Casemod Meisterschaft (DCMM) ist in fünf Meisterschaftsgruppen aufgeteilt: Gruppe 1 bilden die "Casemods" (case modifications), nämlich durch den Teilnehmer modifizierte bzw. umgebaute Computergehäuse aus industrieller Serienproduktion. In Gruppe 2 treten "Casecons" (case constructions) an. Dies sind vom Teilnehmer komplett selbst entworfene und gebaute Computergehäuse, die nicht auf industriell hergestellten Computergehäusen basieren. Ebenfalls zählen zweckentfremdete Gehäuse, die nicht als Computergehäuse hergestellt wurden, aber zu einem solchen umgebaut wurden, als Casecon (z.B. Koffer, Bierkasten, HiFi-Gehäuse usw.). In Gruppe 3 treten die sogenannten "CE-Mods" (Consumer Electronics modifications) an. Hierbei handelt es sich um modifizierte oder selbstgebaute Elektrogeräte aller Art, insbesondere Unterhaltungselektronik, welche keine Computer im Sinne der Casemods bzw. Casecons sind. (s. §2.3) Gruppe 4 stellt die Live-Modding-Challenge dar. Hierbei handelt es sich um eine Disziplin, in der Teams à 2 Personen 24 Stunden (insgesamt an drei Messetagen) zur Verfügung haben, ein handelsübliches Gehäuse zu modifizieren. 2020 erstmalig dabei ist die CAM-Kategorie (computer aided modding). Hierbei werden erstmalig Cases und Teile und bewertet, welche maschinell durch einen 3D-Drucker oder CNC-Laser hergestellt wurden.Dabei wird auch ein besonderes Augenmerk auf den Designfaktor geworfen.
     
  2. Jedes Exponat aus den Meisterschaftsgruppen nimmt zusätzlich an der Wahl zur spektakulärsten Kreation und zum schönstem Beauty Case durch die Zuschauer der DCMM teil. Außerdem nehmen Teilnehmer, welche erst maximal zwei Mal bei einer Meisterschaft dabei waren und noch keinen Titel gewonnen haben noch an der Kategorie "Newcomer" teil.

§2 Teilnahmebedingungen

  1. Die Teilnahme an der Deutschen Casemod Meisterschaft ist für jedermann ab 14 Jahren erlaubt, der in mindestens einer der Meisterschaftsgruppen teilnehmen möchte und zur Teilnahme zugelassen wird.
     
  2. Das Exponat muss erheblich gegenüber dem Originalzustand verändert worden sein; für Eigenkonstruktionen gilt ein Mindestmaß an Komplexität und Aufwand als Zulassungsbedingung. Die Qualitätsstandards für die Teilnahme an der DCMM werden durch die Jury festgelegt. Die Modifikationen müssen außerdem zum größten Teil vom Teilnehmer selbst durchgeführt worden sein, anderenfalls erfolgt der Ausschluss von der DCMM durch Jurybeschluss.
     
  3. Für die Zuordnung eines Exponats zur Meisterschaftsgruppe der Casemods bzw. Casecons muss dieses einen Computer beherbergen. Ein Computer im Sinne der DCMM ist eine beliebige Rechnerplattform (z.B. PC oder Server), die ohne besonderen Aufwand übliche Softwareaufgaben ausführen kann (insbesondere ein gängiges Betriebssystem und Anwendungen) und nicht durch den Hersteller für einen speziellen Zweck bestimmt bzw. limitiert ist. Weiterhin muss ein Casemod ein handelsübliches Computergehäuse als Grundlage haben, welches als tragendes Element die Computerhardware beherbergt. Trifft dies nicht zu, wird ein Exponat als Casecon kategorisiert, sofern es einen Computer beherbergt. Handelt es sich beim Exponat nicht um einen Computer im Sinne der DCMM, sondern um ein anderes Elektrogerät (z.B. Peripheriegerät, Router, Handy, Mikrocontroller, Unterhaltungselektronik inkl. Spielekonsolen etc.), wird es als CE-Mod kategorisiert. Ist die Zuordnung eines Exponats zu einer Kategorie nicht eindeutig, entscheidet die Jury.
     
  4. Da der Sinn und Zweck eines jeden Casemods bzw. Casecons darin besteht, einen Computer zu beherbergen, muss bei der DCMM ein funktionsfähiger Rechner im Gehäuse vorgezeigt werden, der durch den Casemod bzw. Casecon nicht bei der Erfüllung der ihm zugedachten Aufgaben behindert wird. Im Zweifelsfall behält sich die Jury vor, Rechner auf Funktionsfähigkeit zu überprüfen und bei Nichtvorhandensein dieser den Casemod bzw. Casecon von der Teilnahme auszuschließen. Ebenso gilt für CE-Mods, dass das elektronische Gerät in der Lage ist, die ihm zugedachten Aufgaben (definiert durch die Art des Gerätes) zu erfüllen. Davon ausgenommen sind die Casemods der Live-Modding-Challenge.
     
  5. CE-Mods mit illegalen Modifikationen am Gerät oder dessen Software (z.B. Umgehung des Kopierschutzes bei Spielekonsolen, Dekodierung von Pay-TV ohne Abo bei DVB-Geräten o.ä.) sind von der Teilnahme an der DCMM ausgeschlossen. Ebenso sind sogenannte reine "Software-Mods", d.h. Veränderungen der Firmware eines Gerätes ohne handwerkliche Modifikationen, nicht zur Teilnahme an der DCMM zugelassen.
     
  6. Jeder Casemod, Casecon, CE-Mod bzw. Exponat muss Richtlinien des Arbeitsschutzes erfüllen. Eine unsachgemäße Verarbeitung, die eine Gefahr für Mensch oder Elektronik darstellt (z.B. unzureichend isolierte Kabel, scharfe Kanten, ungeschützte Lüfter, undichte Wasserkühlung o.ä.), kann zur Disqualifikation durch die Jury führen.
     
  7. Jeder Teilnehmer an der DCMM muss sich auf dieser Seite bis zum Anmeldeschluss registrieren.
     
  8. Sollte die Anzahl der Anmeldungen die Kapazitäten der zur Verfügung stehenden Räumlichkeiten überschreiten, wird durch die Jury eine Online-Vorauswahl aller teilnehmenden Exponate anhand der Bilder und Beschreibungen getroffen. Zugelassen sind dann nur diejenigen Exponate, die durch die Vorauswahl zugelassen werden. Bleibt eine Vorauswahl aus, ist jedes angemeldete Exponat zugelassen, sofern es die Qualitätskriterien der DCMM erfüllt (s. §2.2). Ob eine Vorauswahl stattfindet oder nicht, wird direkt nach Anmeldeschluss auf dieser Website bekanntgegeben. In jedem Fall wird jeder Teilnehmer rechtzeitig per E-Mail informiert, ob sein(e) Exponat(e) zur Teilnahme zugelassen ist/sind oder nicht. Jeder Teilnehmer hat selbst dafür Sorge zu tragen, dass er die E-Mail (Zusage oder Absage) erhält.
     
  9. Jedes teilnehmende Exponat hat während der Meisterschaft und der anschließenden Siegerehrung in den Räumlichkeiten der DCMM anwesend zu sein. Der Teilnehmer selbst hat während der Bewertung seines Exponats bzw. seiner Exponate der Jury für Fragen und Erläuterungen zur Verfügung zu stehen, sowie während der Siegerehrung.
 
  1. Jeder Teilnehmer darf nur mit einem Exponat je Gruppe teilnehmen. Falls es für eine oder mehrere Gruppen mehr Anmeldungen als freie Plätze geben sollte, werden bei der Vorauswahl (s. §2.8) bevorzugt Anmeldungen mit nur einem Exponat zugelassen, um möglichst vielen Moddern die Teilnahme an der DCMM zu ermöglichen. Meldet sich jemand in mehreren Gruppen an, wird in diesem Fall also evtl. nur eines der Exponate zugelassen.
     
  2. Von der Teilnahme ausgeschlossen sind diejenigen Exponate, welche auf einer der bisherigen Meisterschaften einen der ersten drei Plätze in der jeweiligen Meisterschaftsgruppe oder als spektakulärste Kreation (Zuschauerwahl) belegt haben, sowie die Mitglieder des DCMM-Teams und ihre Angehörigen. Sollte ein Exponat, das bei einer der früheren Meisterschaften einen der ersten drei Plätze belegt hat, grundlegend umgebaut oder verändert worden sein, ist eine erneute Teilnahme nur auf Beschluss der Jury möglich. Eine erneute Teilnahme mit einem Live-Modding-Challenge-Case einer früheren DCMM ist generell ausgeschlossen.
     
  3. Es darf pro zugelassener Anmeldung in den Meisterschaftsgruppen nur eine Person teilnehmen. Sind mehrere Personen am Bau eines Exponats beteiligt gewesen, kann nur eine dieser Personen, welche den größten Teil der Arbeit geleistet hat (s. §2.2), als Repräsentant teilnehmen. Bei der Live-Modding-Challenge sind bis zu 2 Personen je Team erlaubt.

§3 Live-Modding-Challenge

  1. Es können Teams à 2 Personen antreten. Jedes Team bekommt als Basis das gleiche Computergehäuse aus Serienproduktion. Das Ziel der Live-Moddingchallenge ist ein Casemod auf der Basis des vorgegebenen Gehäuses (ein Casecon mit Teilen des Originalgehäuses ist nicht zulässig). Die Teams haben für die Modifizierung von Freitag bis Sonntag Zeit. Die Wahl des Konzepts, des Materials und des Werkzeugs ist vorab zu treffen. Das Gehäuse wird vom Veranstalter gestellt und geht in den Besitz des Teams über, ebenso wie der spätere Casemod.
     
  2. Das Gehäuse inkl. Netzteil wird vorab vom Veranstalter ausgewählt. Auf Wunsch erhalten die teilnehmenden Teams Detailbilder und Maße.
     
  3. Jedes Team muss aus mindestens einem erfahrenen Casemodder bestehen. Zusätzlich muss ein grobes Konzept des Casemods bei der Anmeldung zur DCMM eingereicht werden. Dieses darf während des Wettkampfes nicht mehr grundlegend geändert werden.
     
  4. Die Materialien werden vor dem Wettkampf von jedem Team selbständig besorgt. Die Auswahl der Werkzeuge steht frei, solange sie in einem vernünftigen Rahmen auf dem Messestand einsetzbar sind. Die Rohmaterialien dürfen vor dem Wettkampf nicht bearbeitet werden, das gilt insbesondere für Ausschnitte, Verzierungen, elektrische Schaltungen, Airbrushs usw. und wird ggf. bei Wettkampfbeginn von der Jury kontrolliert. Eine Ausnahme gilt für Platten (Holz, Plexiglas, Metall etc.), die zum Transport vorgeschnitten werden dürfen, allerdings dürfen keine besonderen Formen herausgearbeitet werden, die später für den Casemod verwendet werden. Des Weiteren dürfen keine Bauteile aus anderen Casemods bzw. Casecons verwendet werden.
     
  5. Als Vorarbeit ist jede Art von Planung und Konzeption, z.B. Skizzen, Schablonen, Modelle oder aufgemalte Schnittmuster erlaubt. Auch selbstgebaute Werkzeuge und Hilfskonstruktionen, die nicht am Casemod verbaut werden, dürfen vor dem Wettbewerb angefertigt werden.
     
  6. Computerhardware (Prozessor etc.) wird bei diesem Wettbewerb nicht gestellt, daher muss kein funktionsfähiger Rechner im Casemod vorgezeigt werden (vgl. §2.4). Selbst mitgebrachte Hardware darf verbaut werden, trägt jedoch nicht zur Jury-Bewertung bei.
     
  7. Es ist erlaubt anderen Teams zu helfen und sich das Werkzeug und ggf. das Material zu teilen. Darüber können auch Absprachen vor dem Wettkampf getroffen werden. Nicht zur Live-Modding-Challenge zugelassene Personen dürfen sich nicht an den Arbeiten beteiligen.
     
  8. Bei diesem Wettkampf gelten die gleichen Bewertungskriterien wie in der Meisterschaftsgruppe der Casemods. Allerdings wird aufgrund der kurzen Arbeitszeit mehr Wert auf kreative Problemlösungen gelegt.

§4 Bewertung und Siegerehrung

  1. Für die Meisterschaftsgruppen steht jeweils ein Jury-Team zur Verfügung, das sich aus fachkundigen Vertretern der Casemodding-Community mit langjähriger Modding-Erfahrung zusammensetzt.
     
  2. Jeder Teilnehmer darf der Jury Einzelheiten seines Exponats erläutern und vorführen, die rein äußerlich schlecht bzw. nicht zu erkennen sind, aber dennoch zum Konzept des Exponates und zur eigenen Leistung des Teilnehmers gehören.
     
  3. Für einen effektiveren Bewertungsablauf können sich die Jury-Teams für die verschiedenen Meisterschaftsgruppen ggf. in jeweils zwei Jury-Gruppen aufteilen, die nacheinander die Bewertung vornehmen. Ein Exponat kann also ggf. zweimal kurz hintereinander vorgestellt werden müssen. Der genaue Ablauf wird vor Ort bekannt gegeben.
     
  4. Die Jury berät sich intern über jedes Exponat, jedoch ohne Absprachen über die Bewertung.
     
  5. Die Kriterien für die Bewertung der Exponate sind:
    • Optik: Äußeres Erscheinungsbild bzw. der optische Gesamteindruck des Gehäuses.
    • Elektrik: Umfang, Funktionalität und Kreativität aller selbst gebauten elektrischen und elektronischen Schaltungen im und am Gehäuse.
    • Handwerkliches: Der generelle Aufwand und Anspruch aller modifizierten Teile des Exponats und die Qualität ihrer Umsetzung.
    • Kreativität: Die Idee bzw. das Konzept hinter einer Kreation, ihre Originalität, Funktionalität, Innovation und ihr Begeisterungspotential ("Wow"-Effekt); bei Casemods und Casecons ebenfalls die Einbeziehung des Originalgehäuses bzw. die Integration der Computerhardware ins Eigenbaugehäuse.
  1. Jedes Jurymitglied beurteilt jedes Exponat in seiner Meisterschaftsgruppe nach seinem Ermessen und vergibt Punkte für verschiedene Bewertungskriterien innerhalb der obigen vier Hauptkategorien (§4.5). Außerdem können die vergebenen Punkte im Ermessen des Jurors unterschiedlich gewichtet werden, um die Bedeutung der Kategorien an jedes Exponat möglichst individuell anzupassen. Die Endwertung eines Jurors für ein Exponat ist dann der gewichtete Mittelwert der Wertungen in allen Bewertungskriterien.
     
  2. Das Gesamturteil über ein Exponat ist der Durchschnitt der jeweiligen Endwertungen aller Jurymitglieder in dessen Meisterschaftsgruppe.
     
  3. Bewertet wird ausschließlich das Exponat sowie gemoddetes Zubehör (z.B. Monitor, Eingabegeräte usw.), sofern dieses nicht in der Meisterschaftsgruppe CE-Mod teilnimmt. Die Hardwareausstattung des Computers spielt bei der Bewertung keine Rolle, ebenso alle Arten von Hardware-Tuning (z.B. Übertakten). Auch die Art des gewählten Elektrogerätes für einen CE-Mod geht nicht in die Bewertung ein.
     
  4. Die Siegerehrung erfolgt nach Meisterschaftsgruppen. Anhand der Bewertungen werden die drei besten Casemods, die drei besten Casecons und die drei besten CE-Mods Deutschlands ermittelt und ihre Erbauer geehrt. Außerdem werden die drei Gewinner-Teams der 24h Live-Modding-Challenge gekürt. Etwaige Sonderkategorien werden analog gekürt. Zusätzlich werden anhand der Zuschauerwahl die drei spektakulärsten Exponate, sowie Deutschlands schönstes Beauty Case der DCMM ermittelt.

§5 Sonstiges

  1. Jeder Teilnehmer erklärt sich damit einverstanden, dass Bilder bzw. Videoaufzeichnungen von ihm und seinem Exponat zu Pressezwecken und zur Veröffentlichung gemacht werden dürfen.
     
  2. Der Rechtsweg bei der Bestimmung der Platzierungen ist ausgeschlossen.
     
  3. Fairness und Sportlichkeit ist der wichtigste Grundsatz der DCMM. Grob unfaires oder schädigendes Verhalten gegenüber anderen Teilnehmern oder Juroren - auch außerhalb der DCMM-Veranstaltung - kann zum Ausschluss von der DCMM oder zur Sperrung für weitere Meisterschaften durch den Veranstalter führen.